Aktuelle Mitteilungen der LAG

Aktuelle Mitteilungen der LAG

Der Vorstand der Regionalinitiative Mangfalltal-Inntal e.V. hat in seiner kürzlich stattgefundenen Sitzung in Brannenburg nach der nötigen Vergabephase die Firma Sweco mit dem LAG-Management für die Förderperiode 2023-2027 neu beauftragt. Der erste Vorsitzende, Bad Feilnbachs Bürgermeister Anton Wallner, dankte seinen Vorstandskollegen, dass sie der Empfehlung der die Ausschrei-bung begleitenden Rechtsanwaltskanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK aus München gefolgt waren und beglückwünschte die bisherige und neu bestellte LAG-Managerin Gwendolin Dettweiler von der Firma Sweco zu der „neuen“ Aufgabe. „Damit ist das Management wieder arbeitsfähig und bereits in die ersten Projektbegleitungen gestartet“, verriet der Vorsitzende Wallner.

Für die LAG ist das ein wesentlicher Schritt, denn in den kommenden Jahren sind bis Ende 2027 die vom bayerischen Landwirtschaftsministerium zugeteilten 1.879.000 € an Fördermitteln für Projekte in der Region zu bewirtschaften.

Laut der LAG-Managerin Frau Dettweiler sind bereits zahlreiche Projektideen eingegangen und es werden wöchentlich mehr, so berichtete sie in der Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Mitte November 2023 in Brannenburg. Die Ideen umfassten Ansätze für Museen, Vereinsheime oder Themenwege, neue attraktive Freizeitsportanlagen oder Machbarkeitsstudien für zukunftsträchtige Fragestellungen aus der Region. Dabei kamen die Ideen aus vielen der LAG-Gemeinden, auch zwei der sechs neuen Gemeinden hätten sich bereits Gedanken gemacht, so Dettweiler in ihrem Bericht.

Dettweilers Bericht nahm das Gremium zum Anlass, intensiv zu diskutieren, wie weit die LEADER-Fördermittel reichen könnten, zumal über die Hälfte der 22 LAG-Gemeinden noch keine neuen Projektideen angekündigt hätten und die neue Förderphase gerade erst startet. Einig war sich das Gremium, dass auch in diesem Förderzeitraum möglichst viele Projektträger in den LAG-Gemeinden in den Genuss der Förderung kommen sollten, nicht nur einige wenige mit großen oder kostspieligen Projekten. Auf Nachfrage erläuterten Frau Dettweiler und LEADER-Koordinator Johann Kölbl, dass das Entscheidungsgremium die Mittel-zuteilung für Projekte begrenzen kann, solange es für alle gleich und transparent geschieht, und die prozentualen Fördersätze weiterhin diejenigen der gültigen Fassung der LEADER-Richtlinie sind. Letztendlich einigten sich die Gremiums-mitglieder darauf, die Obergrenze der Fördersumme pro Projekt auf 100.000 € zu setzen und bei Erreichen von 80% der Punktzahl im Kriterienkatalog sowie Beitrag zu zwei Entwicklungszielen eine Erhöhung der Förderung auf max. 150.000 € zu ermöglichen.

 

Pressemitteilung:

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