Projekte, die über LEADER gefördert werden, müssen den Projektauswahlkriterien ensprechen, die von der Mitgliederversammlung mit der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) verabschiedet wurden.
Anhand dieses Kriterienbogens bewertet die LAG Mangfalltal-Inntal die Projekte. Ist die Mindestpunktzahl von 19 Punkten erreicht, kann das Entscheidungsgremium das Projekt zur Förderung frei geben.
Folgende Kategorien werden dabei grundsätzlich beurteilt:
- Innovation: Das Projekt soll etwas für die Region neues oder einzigartiges leisten.
- Übertragbarkeit: Die Idee oder die Herangehensweisen sollen auch in anderen Gebieten umgesetzt werden können.
- Nachhaltigkeit: Das Projekt soll langfristig positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Wirkungen aufweisen.
- Strukturpolitische Wirkung: Das Projekt soll keinen punktuellen Einzelnutzen bringen, sondern die Region als Ganzes fördern.
- Vernetzung: Die Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren soll verstärkt werden.
- Ökonomischer Nutzen: Die Projekte müssen einen wirtschaftlichen Nutzen für die Region aufweisen.
Nicht förderfähig sind in der Regel:
- Pflichtaufgaben von Gemeinden (Unterhalt für Wege, Kanalbau),
- Projekte, die bereits durch andere Förderprogramme (z.B. aus der Landwirtschaft) abgedeckt sind,
- laufende Kosten (z.B. Mieten, Flächenpacht),
- Werbung jeder Art (es kann nur Öffentlichkeitsarbeit einmalig und in Zusammenhang mit einem konkreten Projekt gefördert werden).
Erhält ein Projekt eine LEADER-Förderung, hat der Projektträger das Merkblatt zur Publizität zu beachten. Hintergründe zur LEADER-Förderung erhalten Sie im Förderwegweiser auf den informativen Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Haben Sie eine Idee für ein Projekt, das Sie in der Region Mangfalltal-Inntal umsetzen möchten?
Wir unterstützen Sie gerne! Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.